Schülernonats- und Schülerwochenkarten
- Schülerwochenkarten gelten für die eingetragene Kalenderwoche.
- Schülermonatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat.
- Schülerwochen- und Schülermonatskarten werden an die Anspruchsberechtigten ab 16 Jahre nur gegen Vorlage einer gültigen Kundenkarte für die Benutzung von Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Schul- bzw. Ausbildungsort ausgegeben. Die Kundenkarte, in der die Schule bzw. Ausbildungsstätte das Ausbildungsverhältnis zu bestätigen hat, muss vom Inhaber ausgefüllt und dem Verkehrsunternehmen zur ergänzenden Eintragung vorgelegt oder dem Fahrpersonal – freigemacht - mitgegeben werden. Für jüngere Anspruchsberechtigte (unter 16 Jahre) gilt die Kundenkarte auch ohne Bescheinigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte. Die Karte muss vom Inhaber mit Tinte oder Kugelschreiber unterschrieben werden
- Schülerwochen- und Schülermonatskarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten zwischen den angegebenen Haltestellen.
- Schülerwochen- und Schülermonatskarten sind nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit der Kundenkarte. Auf Verlangen des Fahr- oder Kontrollpersonals hat der Inhaber einer Schülerwochen- oder Schülermonatskarte die rechtmäßige Benutzung nachzuweisen und ggf. die Unterschrift zu wiederholen.
UNSERE ANSCHRIFT Omnibusbetrieb Andreesen GmbH & Co KG Jadestraße 9 - 11 26605 Aurich Tel. (04941) 2990 u. 3030 E-Mail: info@andreesen.de Öffnungszeiten: Mo - Do 08:30 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 14:00 Uhr Nutzen Sie bitte die Fahrplanauskunft des Verkehrsverbund Ems-Jade (VEJ) Tel.:04941/93377 |
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